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VERKEHRSUNFALL- UND UNFALLURSACHENFORSCHUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION


ZUSAMMENFASSUNG

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Die Mehrzahl der schweren Unfälle im öffentlichen Verkehrswesen werden einer mehr oder weniger genauen Untersuchung unterzogen, allerdings, mit einigen deutlichen Ausnahmen, speziell in der Luftfahrt, nur selten mit dem Ziel die Sicherheit noch weiter zu erhöhen. Meist sollen durch Unfallanalysen Verursacher und Verantwortliche ermittelt werden und - obwohl häufig auch Empfehlungen zur Unfallverhütung gemacht werden - so bleiben doch regelmäßig eigentliche Ursachen oder andere unfallkausale Parameter unerkannt.

Ein Unfall ist selten auf einen einzigen Umstand zurückzuführen. Im Allgemeinen treffen mehrere, eventuell voneinander unabhängige Parameter aufeinander. Auch das menschliche Verhalten spielt in vielen dieser Abläufe eine wesentliche Rolle. Wenn sich ein Unfall ereignet, ist dies normalerweise auf Mängel im Sicherheitssystem zurückzuführen. Menschen machen selten vorsätzlich Fehler, jedoch ziehen Fehlleistungen unter Umständen schwerwiegende Konsequenzen nach sich.

Die gegenwärtige Unfall- und Unfallursachenforschung muss sich auf die Erhöhung der systemimmanenten Sicherheit konzentrieren und folgende fünf Fragen beantworten:

  • Was ist passiert?
  • Wie ist es geschehen?
  • Warum ist es passiert?
  • Was kann getan werden, um Wiederholungen zu vermeiden?
  • Was kann getan werden, um Unfallfolgen zu verringern?

Dieses Papier beschreibt die aktuelle Situation innerhalb der Europäischen Union und liefert folgende Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

  1. Durch effektive Unfall- und Unfallursachenforschung wird ein positiver und dauerhafter Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet.

  2. Die Gesetzgebung der EU muss jenen Stellen, die Unfallforschung betreiben, völlige Unabhängigkeit von legislativen und exekutiven Körperschaften gewährleisten.

  3. Alle Unfallforschungsberichte sollen ohne Einschränkung veröffentlicht werden können.

  4. Im Bereich der Schifffahrt und des Schienenverkehrs sind verbindliche, gesetzliche Grundlagen für eine unabhängige Unfallforschung erforderlich, in Anlehnung an die für die Luftfahrt im Council Directive (94/56/EC) bereits festgelegten Richtlinien.

  5. Für geeignete fachkundige und anerkannte Unfallforscher sollen angemessene Ressourcen bereitgestellt werden, um eine effektive Arbeit zu ermöglichen.

  6. Die aus den Unfallforschungen gezogenen Lehren und die daraus resultierenden Vorschläge zur Unfallverhütung sollen allen Mitgliedstaaten über Europäische zentralisierte Datenbanken frei zugänglich gemacht werden.

  7. Von der EU und Ihren Mitgliedstaaten sollen Verfahren entwickelt werden, die einerseits bestmögliche Aktualität von Sicherheitsempfehlungen gewährleisten, andererseits den Fortschritt bei Umsetzungen dieser Empfehlungen beobachten, inklusive der gesetzten Maßnahmen und deren Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit.

  8. Angesichts der enormen Anzahl von Verkehrstoten auf den Straßen der EU ist die Anwendung von unterschiedlichen Aspekten der Unfallforschung auf repräsentative Auswahlen der Straßenverkehrsunfälle besonders wichtig. Mit neuen, systematischen Detailanalysen der Verletzungs- und Unfallursachen sollen Strategien für koordinierte und unabhängige Straßenverkehrsunfallforschung entwickelt werden.

  9. Finanzielle Subventionierung durch die EU für detaillierte Studien zur Unfallforschung sollte den verantwortlichen und leitenden Personen gewährt werden, um etwaige finanzielle Risken abzuwenden, die durch die Arbeit an diesen Studien entstehen könnten.

  10. Alle zum Transport von Personen und/oder Gütern bestimmten Kraftfahrzeuge sollen schrittweise mit Unfalldatenspeicher (UDS) ausgerüstet werden zusammen mit standardisierten Verfahren für den Zugriff auf diese Daten.

  11. Bei Einrichtung von neuen, mit Verkehrssicherheitsfragen befassten Stellen für einen dieser Bereiche sollen auch gesonderte Vereinbarungen getroffen werden zur Installierung und Wartung von EU-Datenbanken und für die Beobachtung und Beurteilung von Sicherheitsmaßnahmen.

  12. Die weitere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Unfallforschung soll gefördert werden.